Fluchttürsysteme sind seit dem 1. April 2003 in Europa einheitlich geregelt. Für unterschiedliche Einsatzgebiete sind verschiedene Verschluss-Systeme und dazu verschiedene Normen massgebend. Die Türen müssen sich nach aussen hin öffnen. Es gelten zwei Fluchttürsysteme:
DIN EN 179 Notausgangs-Türverschlüsse mit Drücker oder Stossplatte
Gilt für Verschlüsse an Türen und Rettungswegen, wo Notsituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind den Menschen im Gebäude vertraut (z.Bsp. Bürogebäude ohne Publikumsverkehr).
An den Drücker gelten hinsichtlich Form und Dimension besondere Anforderungen.
So muss das freie Ende des Drückers zur Türoberfläche hin zeigen, um ein Verletzungsrisikooder ein Hängenbleiben von Personen mit der Kleidung zu vermeiden.
DIN EN 1125 Antipanik-Türverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange
Gilt für Verschlüsse an Türen und Rettungswegen, wo Paniksituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind nicht allen Menschen im Gebäude vertraut (z.Bsp. Ausgangstüren in öffentlichen Gebäuden).
Zwingend vorgeschrieben sind Stangengriffe oder Druckstangen, die über die gesamte Türbreite gehen. Diese sind auf der Fluchtseite der Türe anzubringen, während die Aussenseite mit entsprechenden Drücker-, Knopf- oder Blindschildern zu bestücken ist. Eine durchgehende Verschraubung sorgt für zusätzliche Sicherheit.
CE-Zeichen Schloss-System und Sichtbeschläge müssen nach der entsprechenden Norm gemeinsam geprüft und zertifiziert sein, können aber getrennt ausgeschrieben und geliefert werden. Diese Teile werden mit einem CE-Zeichen und einem Prüfkennzeichen (DO-Nummer) ausgestattet. Der Zertifikatsinhaber des Schloss-Systems ist verantwortlich für die CE-Kennzeichnung auf dem Schloss-Stulp. Aussenbeschläge und Montagezubehör sind ebenfalls Bestandteil der Prüfung.
